Das "Schweigmatt-Syndrom" als Asylgrund
Angeklagte vorm Altbadischen Stubengericht in Hausen hatten nichts zu lachen / Gastronomie am Pranger / Höchststrafe für einen Schopfheimer Ex-Sonnenwirt.
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HAUSEN. Grausame Urteile fällt das Altbadische Stubengericht alljährlich am Fasnachtsdienstag in Hausen. In diesem Jahr hatten es Präses Karl Heinz Vogt und sein gestrenger Gerichtsdiener Günther Farifa-Schmidt auf die Gastronomie abgesehen: Verantworten mussten sich Schopfheims Ex-Sonnenwirt Alfred Schmidt, Noch-Eisenwerk-Wirtin Franziska Gräßlin sowie Mike Brugger, als Beizenfreund in gar menschlichen Nöten.
Was für ein Jammern, was für ein Gezeter im proppevollen "Adler". Widerspruchslos mochte sich keiner der Angeklagten die schweren Vorwürfe gefallen lassen. Mario Brugger etwa: "Mit scharfem Strahl" soll er nach einer Zechtour den ...