Das Recht auf saubere Luft
Bundesverwaltungsgericht: Städte sind verpflichtet, Anwohner vor Feinstaub zu schützen.
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LEIPZIG. Bürger können ihre Kommune auf wirksame Maßnahmen gegen übermäßige Feinstaubbelastung verklagen. Dies hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Welche Maßnahmen konkret eingeklagt werden können, ließ das Gericht allerdings offen. Der Rechtsstreit wird vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) München fortgesetzt.
Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, der als Landesgeschäftsführer für die bayerischen Grünen ...