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Das Problem mit dem 15. Januar

BZ-Plus Forchheims Landwirte fürchten Erschwernisse aufgrund der neuen Verordnung zur Senkung der Nitratbelastung.  

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Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es beim Pflügen an.   | Foto: Daniel Bockwoldt
Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es beim Pflügen an. Foto: Daniel Bockwoldt

. Aktualisierte Verordnungen zur Bewirtschaftung der Felder treten am 1. Januar 2021 in Kraft und bereiten den Kartoffelbauern größte Sorge. Denn laut der Verordnung ist ein Pflügen dann erst nach dem 15. Januar erlaubt – was für die Frühkartoffel, die gerne mit dem Spargel aus der Region auf den Tisch der heimischen Verbraucher kommt, zu spät sein könnte. Der Grund für die neue Verordnung sind Sanktionen, die dem Bund drohen, da eine Nitratverringerung nicht erreicht ist.

Bundestags- und Landtagsabgeordnete setzten sich für die Landwirte ein, jedoch ohne Erfolg auf eine Ausnahmeregelung (die BZ berichtete). Jetzt müssen die Landwirte sehen, wie sie die Verordnung umsetzen können und ob ein Anbau der Kartoffel dann noch lohnenswert ist. Wenn nicht, fehlt nicht allein das Markenzeichen des Ortes, sondern den Landwirten ein entscheidender Teil des Einkommens. "Die Haupterwerbsbetriebe hängen am ...

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