Verbraucher
Das müssen Besitzer älterer Kamine jetzt wissen: Lohnt eine Sanierung oder muss eine neue Feuerstelle her?
Sie haben einen älteren Kaminofen? Dann könnte der 31. Dezember ein wichtiger Stichtag für Sie sein. Welche Grenzwerte Ihr Kamin danach einhalten muss – und was Sie andernfalls tun können.
Katja Fischer (dpa)
Mi, 13. Nov 2024, 20:00 Uhr
Wirtschaft
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Ab dem nächsten Jahr sind sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, nicht mehr zugelassen. Was für Optionen haben Kaminbesitzer in so einem Fall – und wann lohnt sich eine Modernisierung des alten Kamins?
Für wen ist der 31. Dezember 2024 wichtig?
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Konkret: Sie dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ob das so ist, kann man seinen Bezirksschornsteinfeger fragen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, genießen Thomas Schnabel vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik zufolge Bestandsschutz. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen und nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Sind auch neue Kaminöfen betroffen?
Nein, sagt Schnabel. Alle Feuerstätten, die jetzt im Handel gekauft werden können, erfüllten die gesetzlichen Vorschriften. Betrieben werden dürfen auch alle Feuerstätten, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden.
Wie weist man nach, dass der Kamin die Grenzwerte einhält?
Das kann, so heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband, auf zwei Wegen geschehen: Entweder der Hersteller bestätigt es einem schriftlich für das entsprechende Modell. Andernfalls kann aber auch der Schornsteinfeger eine entsprechende Messung vornehmen.
Welche Optionen haben Kaminbesitzer, deren Kamin die Vorgaben nicht erfüllt?
"Die Feuerstätte kann stillgelegt und damit außer Betrieb genommen und durch eine moderne, emissionsarme Feuerstätte ersetzt werden", sagt Markus Burger vom Bundesverband Schornsteinfegerhandwerk. Aber auch eine Modernisierung sei möglich. "Dabei wird nachträglich eine Staubminderungseinrichtung in den vorhandenen Kamin eingebaut, die dazu beiträgt, die Emissionen zu verringern." Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß die zuständige Behörde zu informieren.
Wie findet man heraus, was die beste Option im eigenen Fall ist?
"Man sollte im Vorfeld abwägen, welche Kosten mit einer Nachrüstung oder einem Ersatzkauf verbunden sind", sagt Thomas Schnabel. "Muss zum Beispiel ein elektrischer Abscheider oben am Schornstein installiert werden, kann das schon mal aufwendiger werden und am Ende zusätzliche Kosten verursachen."
Bei klassischen Kaminöfen könne man überlegen, ob ein neuer Ofen nicht die bessere Lösung ist. "Das kann bei handwerklich errichteten Kachelöfen oder Heizkaminen, die individuell nach den Wünschen der Kunden geplant und gebaut wurden, schon wieder ganz anders aussehen", so Schnabel. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt eher einen Austausch. Schließlich hätten die modernen Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad, heizten also effizienter und erreichten deutlich bessere Emissionswerte. Sollte der Besitzer kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben oder eine Investition scheuen, bleibt auch noch die komplette Stilllegung.
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