Das Landgericht ordnet die zweite Sicherheitsverwahrung an
Vier Jahre Freiheitsstrafe für eine versuchte Vergewaltigung / Der Gutachter hält den Angeklagten für gefährlich und weitere Straftaten für wahrscheinlich.
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EMMENDINGEN/FREIBURG (ka). Mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren hat das Landgericht Freiburg die versuchte Vergewaltigung einer jungen Frau in der Nacht zum Ostermontag geahndet. Der Angeklagte, wegen Sexualdelikten fünffach vorbestraft, ist zugleich als gefährlich für die Allgemeinheit ...