Das "Ja, aber . . ." der Richter
Bundesverfassungsgericht stimmt grundsätzlich für den EU-Reformvertrag und verschärft Kontrollen für die Europapolitik
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Die Entscheidung der Verfassungsrichter fiel einstimmig und ist höchstwahrscheinlich ein Kompromiss zwischen europafreundlichen und -kritischen Richtern: Der EU-Reformvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, doch der Bundestag muss weitere Integrationsschritte besser kontrollieren. Auch das Verfassungsgericht will sich künftig aktiver in die Europapolitik einmischen.
Mit dem 2007 beschlossenen Reformvertrag – auch Lissabon-Vertrag genannt – soll die EU effizientere Strukturen erhalten (siehe Hintergrund). Doch CSU-Querkopf Peter Gauweiler und die Linksfraktion warnten, dass der Bundestag bald nicht mehr ...