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Das Grundstück als Zeltplatz

Wildes Campen ist in Deutschland verboten. Um dennoch am Trend partizipieren zu können, bietet der Landkreis sogenannte Shelter an. Nun soll ein neues Angebot hinzukommen.  

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Das sogenannte Microcamping – naturnahes Übernachten im Zelt gegen Gebühr beim Wandern oder Bikepacking – erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Landkreis Lörrach bietet ab sofort einen neuen Service für Privatpersonen an, die auf ihrem Grundstück Zeltplätze für einzelne Übernachtungen anbieten möchten. Wer sein Übernachtungsangebot behördlich absichern möchte, kann die Unbedenklichkeit des Zeltplatzes beim Landratsamt über ein Formular abfragen. Nach Eingang wird das angegebene Flurstück geprüft. Wenn die Vorgaben eingehalten sind, stellt die Stabsstelle Strukturpolitik & Nachhaltige Mobilität eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die beantragten Grundstücke aus. Die Vermietung und Vermarktung muss von den antragsstellenden Personen übernommen werden. Die Prüfung eines Flurstücks kostet einmalig 55 Euro.

Info: Online-Infoveranstaltung zum neuen Service am Montag, 2. Dezember, von 16.30 bis 17.30 Uhr an. Den Link zur Videokonferenz erhalten alle Interessierten nach Anmeldung per E-Mail an [email protected]. Das Formular und die detaillierten Voraussetzungen sind unter http://www.loerrach-landkreis.de/microcamping abrufbar.

Ressort: Kreis Lörrach

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 26. November 2024: PDF-Version herunterladen

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