Grenzschutz
Das gefährdet die eigenen Grundrechte
Sebastian Müller (Freiburg)
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Rechnen wir die Forderung von Herrn Riem durch: Stand 31.12.23 hat die Bundespolizei 54.723 Bedienstete. Neben dem Grenzschutz ist sie auch für die Sicherheit des Luftverkehrs, als Bahnpolizei, beim Schutz diplomatischer Vertretung, Begleitung von Fußballfans oder auch als Küstenwache tätig. Würde man jetzt 100.000 neue Grenzbeamte einstellen, müsste sich der Etat der Bundespolizei auf 15 Mrd. Euro verdreifachen. Sie wäre dann 155.000 Personen stark.
Zum Vergleich: Die Bundeswehr hat 180.145 Soldaten. Bei der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt mit Personalmangel in vielen Branchen hätte ein sehr großer Teil dieser 100.000 Grenzbeamten vermutlich Migrationshintergrund oder müsste über Anwerbeabkommen sogar extra angeworben werden.
Möglicherweise könnte dieser Personalaufwuchs auch über die Wiedereinführung der Grenzschutzdienstpflicht erfolgen, in diesem Falle wäre aber zu bedenken, dass die Bundesrepublik nahe an die aus dem Zwei-plus-vier-Vertrag bestehende Obergrenze von 370.000 Personen für ihre Streitkräfte käme.
Wer allerdings die Aufkündigung der Genfer Flüchtlingskonvention, Änderung der europäischen Menschenrechtskonvention und Änderung des internationalen Seenotrechts fordert, wahrscheinlich um die Pflicht, in Seenot befindliche Personen zu retten, aufzuheben, der gefährdet auch die Besatzungen der deutschen Kauffahrteischiffe und im Falle der europäischen Menschenrechtskonvention auch seine eigenen Grundrechte.
Sebastian Müller, Freiburg
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