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"Das Anrecht auf den leidlosen Tod"

BZ-INTERVIEW: Deutsche Hospizstiftung will das Gesundheitswesen für Sterbende umkrempeln / Von Christian Rath.  

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Einig sind sich Gegner und Befürworter der Sterbehilfe zumindest in einem Punkt: Ein sterbender Mensch hat Anspruch auf eine wirksame Schmerztherapie. Die Bundesärztekammer veröffentlichte nun neue Richtlinien zur Sterbebegleitung. Darin lehnt sie aktive Sterbehilfe weiterhin ab und plädiert für einen Ausbau der Schmerztherapie. Doch dem Ruf nach einer Stärkung der Palliativmedizin folgen zu wenig Taten. Hierüber sprach Christian Rath mit Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung.

BZ: Herr Brysch, Forderungen nach Ausbau der schmerzlindernden Palliativmedizin hört man seit Jahren. Warum geht es hier nicht wirklich voran?
Eugen Brysch: Antwort: Ein umfassendes Konzept von "Palliative Care" stellt die ganze Struktur unseres Gesundheitswesens in Frage. Sterbende und Schwerstkranke haben das Anrecht auf einen leidlosen Tod. Sie brauchen ja nicht nur ...

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