Verfassungsgericht
Darf eine Ministerin Parteipolitik machen - wenn sie die Bundesregierung angegriffen sieht?
Das Verfassungsgericht muss beurteilen, inwieweit eine Ministerin Parteipolitik machen darf. Auslöser des Streits war 2015 eine Demonstration der AfD und eine Pressemitteilung von Wissenschaftsministerin Johanna Wanka.
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KARLSRUHE. Eigentlich muss sich die Bundesregierung im Wettbewerb der Parteien neutral verhalten. Aber gilt das auch, wenn sie angegriffen wird? Darüber verhandelte an diesem Mittwoch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Auslöser des Streits war 2015 eine AfD-Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Das Motto der Demo: "Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen". Kurz vor der Kundgebung reagierte Wissenschaftsministerin ...