Damit’s bei einer Prüfung kein böses Erwachen gibt

EXPERTEN ZUM THEMA: Die höheren Anforderungen an eine korrekte Buchführung betreffen vor allem die EDV von Betrieben.  

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LÖRRACH. Ende 2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein harmlos erscheinendes Schreiben, das seit 1. Januar 2015 Wirkung hat. Es enthält Neuerungen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Diese könnten einigen Unternehmern bei der nächsten Betriebsprüfung zum Verhängnis werden.
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