Daimler muss Dieselfahrzeug zurücknehmen und Kosten erstatten
Im Prozess um eine mutmaßlich illegale Abschaltvorrichtung für ein Dieselfahrzeug ist die Entscheidung ergangen. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelt zurück.
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Die Daimler AG muss den beanstandeten Van der V-Klasse zurücknehmen und 51.600 Euro erstatten. Der Kläger muss allerdings 17.500 Euro für die Nutzung des Fahrzeugs seit dem Kauf sowie einen Anteil von 30 ...