Daimler muss Dieselfahrzeug zurücknehmen und Kosten erstatten
Im Prozess um eine mutmaßlich illegale Abschaltvorrichtung für ein Dieselfahrzeug ist die Entscheidung ergangen. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelt zurück.
2 min
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Eine Zivilkammer des Landgerichts Offenburg hat zugunsten des Käufers eines Vans mit Ad-Blue-Technologie entschieden, der den Hersteller auf Schadenersatz verklagt hatte. Foto: Ina Fassbender
Die Daimler AG muss den beanstandeten Van der V-Klasse zurücknehmen und 51.600 Euro erstatten. Der Kläger muss allerdings 17.500 Euro für die Nutzung des Fahrzeugs seit dem Kauf sowie einen Anteil von 30 ...