Chip-Karte rein, Packung raus
Zigaretten aus dem Automaten gibt es ab dem 1. Januar 2007 nur noch gegen Vorlage einer EC-Karte mit Altersnachweis.
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ORTENAU. Jugendschutz macht jetzt auch vor den Zigarettenautomaten nicht mehr halt. Ab dem 1. Januar 2007 wird sich kein Automat mehr damit zufrieden geben, dass man ihn mit dem fälligen Geldbetrag füttert, ob bar oder per Geldkarte. Bevor der Käufer seine Schachtel bekommt, muss er nachweisen, dass er mindestens 16 ist. Dazu benötigt er eine EC-Karte mit Chip, in das sein Alter eingraviert ist. Die Zigarettenautomatenbranche befürchtet Umsatzeinbußen von mehr als 25 Prozent.
Zum 1. April 2003 trat eine neue Passage des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Seither gilt: Tabakwaren dürfen nicht mehr an Jugendliche unter 16 verkauft werden. Im Einzelhandel agieren seither die Verkäufer/innen als verlängerte Arme des Gesetzes: Sie sollen Garanten dafür ...