Chip-Karte rein, Packung raus

Zigaretten aus dem Automaten gibt es ab dem 1. Januar 2007 nur noch gegen Vorlage einer EC-Karte mit Altersnachweis.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ORTENAU. Jugendschutz macht jetzt auch vor den Zigarettenautomaten nicht mehr halt. Ab dem 1. Januar 2007 wird sich kein Automat mehr damit zufrieden geben, dass man ihn mit dem fälligen Geldbetrag füttert, ob bar oder per Geldkarte. Bevor der Käufer seine Schachtel bekommt, muss er nachweisen, dass er mindestens 16 ist. Dazu benötigt er eine EC-Karte mit Chip, in das sein Alter eingraviert ist. Die Zigarettenautomatenbranche befürchtet Umsatzeinbußen von mehr als 25 Prozent.

Zum 1. April 2003 trat eine neue Passage des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Seither gilt: Tabakwaren dürfen nicht mehr an Jugendliche unter 16 verkauft werden. Im Einzelhandel agieren seither die Verkäufer/innen als verlängerte Arme des Gesetzes: Sie sollen Garanten dafür ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel