Der CDU-Vorstand im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald stellt keine Regressforderungen an seinen Ex-Kreisvorsitzenden Gundolf Fleischer. Der Grund: Während seiner Amtszeit sei kein Schaden entstanden.
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Nachdem der strafrechtliche Teil der Affäre Fleischer mit der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 18.000 Euro und der damit verbundenen Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a vor einigen Wochen abgeschlossen wurde, gab es in der CDU des Landkreises zwei divergierende Bestrebungen: Die einen wollten Fleischer schonen und schützen und die Angelegenheit möglichst schnell und geräuschlos zu Ende bringen, die anderen wollten den 67-Jährigen ohne ...