CDU-Abgeordnete: Gleicher Zugang für deutsche Landwirte
Felix Schreiner und Sabine Hartmann-Müller sehen Handlungsbedarf im Fall der "Schweizer Landnahme". Sie fordern eine Egalisierung der Wettbewerbsbedingungen.
"Schweizer Landnahme" meint die Entwicklung, dass in der Grenzregion immer mehr landwirtschaftliche Fläche auf deutschem Gebiet von Schweizer Landwirten bewirtschaftet wird. Dies führe zu Verdrängung und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Landwirte – besonders am Hochrhein. Mittlerweile würden rund 5700 Hektar in Südbaden von Schweizer Landwirten bewirtschaftet. Vertragliche Grundlage ist das Schweizerisch-deutsche Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr von 1958, auch als Zollabkommen bekannt.
"Das Hauptproblem ist der ungleiche Marktzugang in die Schweiz für die deutschen Landwirte", hält Schreiner fest. Dieser entstehe durch die Mengenbegrenzung im Zollabkommen. Diese mache es für deutsche Landwirte unmöglich, Produkte wie Mais, Weizen oder Stroh zoll- und abgabenfrei in die Schweiz einzuführen. Für Schweizer Landwirte existiert keine analoge Mengenbegrenzung. Sie könnten ihr Erzeugnisse zollfrei in die Schweiz einführen und zu deutlich höheren Marktpreisen verkaufen.
"Die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte haben dadurch rein faktisch eine wirtschaftlich stärkere Position", ergänzt Hartmann-Müller. Kauf- und Pachtpreise im Grenzbereich seien aufgrund der Konkurrenz durch Schweizer Landwirte höher als in grenzferneren Regionen Deutschlands. "Ein kontinuierlicher Abfluss von Flächen im Grenzgebiet in Schweizer Hand ist die Folge." Daraus leiteten beide Abgeordnete die Forderung ab, dass die deutschen Landwirte den gleichen Zugang zum Schweizer Markt für alle Produkte erhalten sollten. Das Abkommen aus dem Jahr 1958 müsse entsprechend geändert oder neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Felix Schreiner kündigt an, als Vorsitzender der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe, diese Forderung auch in Berlin auf die Tagesordnung zu bringen.
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