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Cannabis ist ab 1. April erlaubt

Der Bundestag kann die geplante Cannabis-Legalisierung bald verabschieden. Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Details ihres Gesetzes verständigt.  

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Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt.  | Foto: ABIR SULTAN
Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. Foto: ABIR SULTAN
Eigenanbau und Besitz bestimmter Cannabis-Mengen sollen für Volljährige ab dem 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Auf diese und weitere Details haben sich die Ampel-Parteien verständigt.

Im Eigenanbau sollten, nach den bisherigen Plänen, drei Pflanzen und der Besitz von ebenfalls 25 Gramm erlaubt sein. Hier einigten sich die Fraktionen nun auf eine Entschärfung: Bis zu 50 Gramm selbst angebautes Cannabis sollen Konsumentinnen und Konsumenten künftig besitzen dürfen. Auch bei der Strafbarkeit wurde die Regelung entschärft. Strafbar soll im privaten Raum erst ein Besitz ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen, betonte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther am Montag.

Verboten bleibe das Dealen mit Cannabis, teilten die Ampel-Partner mit. Insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt und bestraft.

Geklärt wird noch das Thema Cannabis und Autofahren: Das Bundesverkehrsministerium soll dafür bis Ende März einen THC-Grenzwert vorgeschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, solle durch eine Regelung ersetzt werden, die – wie die 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol – einen Grenzwert für THC im Blut festlege, hieß es.

"Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", sagte Grünen-Politikerin Kappert-Gonther. "Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert." Erneute Kritik kam vom Präsidenten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Er warnte: "Der chronische Cannabisgebrauch macht – salopp gesagt – doof und kann auch Psychosen verursachen." Der Zugang werde jetzt für Jugendliche erleichtert, kritisierte er, "und der Konsum in aller Öffentlichkeit normalisiert".

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 28. November 2023: PDF-Version herunterladen

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