Karlsruhe

Bundeswehreinsätze: Grüne scheitern mit Verfassungsklage

Für geheime Kommandoaktionen der Bundeswehr ist keine nachträgliche Zustimmung der Abgeordneten mehr nötig, urteilt Karlsruhe. Aufhänger war ein Einsatz in Libyen.  

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Bundeswehr im Auslandseinsatz  | Foto: dpa
Bundeswehr im Auslandseinsatz Foto: dpa
Der Bundestag muss geheimhaltungsbedürftige Hilfseinsätze der Bundeswehr nicht nachträglich genehmigen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte deshalb eine Verfassungsklage der Grünen ab. Grundsätzlich seien aber auch Bundeswehreinsätze mit humanitärer Zielrichtung ...

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Schlagworte: Frithjof Schmidt, Thomas de Maizière

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