Die Bundeswehr darf zur Abwehr terroristischer Angriffe auch militärische Waffen wie Jagdflugzeuge einsetzen. Dies hat der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung geändert und lässt Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum in engen Grenzen zu. Foto: dapd
Konkret ging es um das Luftsicherheitsgesetz von 2005. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, von Terroristen entführte Jets abzudrängen und notfalls abzuschießen – bevor sie wie bei den Anschlägen am 11. September 2001 in den USA als Massenvernichtungswaffen benutzt werden. 2006 wurde die ...