Erdogan darf bei der Kölner Großdemonstration nicht auf Videoleinwand zugeschaltet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach einem Antrag der Veranstalter.
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Bei der umstrittenen Großkundgebung von Türken in Köln dürfen keine ausländischen Redner wie der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan per Videoleinwand zugeschaltet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter, dies doch zu erlauben, aus formalen Gründen ab, wie das Gericht ...