Die Antiterrordatei verstößt zumindest in Details gegen das Grundgesetz. Das hat sich nach der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgezeichnet.
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Die Verfassungsrichter befassten sich am Dienstag mit der gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten. Sie wurde 2006 von der Großen Koalition beschlossen. Rund 16 800 Personen sind darin gespeichert, vor allem Islamisten, aber auch kurdische PKK-Aktivisten. Nur 3400 der gespeicherten ...