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Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftssteuer

Verfassungsrichter verlangen Neuregelung / Firmenerben dürfen weiterhin privilegiert werden.  

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KARLSRUHE/FREIBURG. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig, urteilten die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bei dem neuen Gesetz hat die Politik aber einen großen Gestaltungsspielraum.

Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden. "Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und ...

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Schlagworte: Martin Herrenknecht, Lars P. Feld, Europapark-Gründer Roland Mack

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