Aufpreis illegal
Bundesverfassungsgericht gibt Badegast recht
Bundesverfassungsgericht gibt Badegast aus Österreich recht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
STUTTGART/KARLSRUHE. Ein Streit um 2,50 Euro hat das Bundesverfassungsgericht beschäftigt; aber es ging um viel mehr. Ein Österreicher klagte erfolgreich, weil ein oberbayerisches Schwimmbad von ihm wegen seiner Herkunft einen höheren Eintrittspreis verlangte, als von Deutschen.
Fast elf Jahre ist es her, dass der Österreicher über die nahe Grenze kam, um sich im Berchtesgadener Freizeitbad Watzmann-Therme zu vergnügen. Sauer stieß dem EU-Bürger freilich ...