Bundesverfassungsgericht: Der Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt
2005 verbrannte der Asylsuchende Oury Jalloh in Polizeigewahrsam. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Beschwerde seines Bruders abgelehnt: Es wird keine neuen Ermittlungen geben.
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Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Dessauer Polizeireviers verbrannt. Bisher ging die Justiz davon aus, dass der betrunkene Jalloh seinen Tod selbst verursacht hat. Mit einem Feuerzeug habe Jalloh – obwohl an Händen und Füßen fixiert – seine Matratze entflammt, um auf sich ...