Mildere Strafe aufgehoben

Bundesgerichtshof verurteilt kannibalistischen Mörder zu lebenslanger Haft

BZ-Plus Der BGH urteilt: Ein kannibalistischer Mörder muss zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, auch wenn sein Opfer mit der Tat einverstanden war. Ein milderes Urteil hob er damit auf.  

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Schlagworte: Wojciech S., Norbert Mutzbauer, Detlef G.

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