Account/Login

Gehölzpflege

Büsche und Bäume dürfen im Kreis Lörrach nur noch im Februar geschnitten werden

Bis Ende Februar können Büsche, Sträucher und Hecken geschnitten werden. Dann endet die Vegetationsruhe und es gilt Brutschutz für Vögel.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Damit Vögel wie der Feldsperling im Fr... gibt es ab 1. März ein Rodungsverbot.  | Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Damit Vögel wie der Feldsperling im Frühling in aller Ruhe in den Gehölzen Nester bauen und brüten können, gibt es ab 1. März ein Rodungsverbot. Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lörrach empfiehlt, anstehende Gartenarbeit noch rechtzeitig vor Beginn der Vegetationszeit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel