BRIEFE AN DIE BZ
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Die Betriebserlaubnis für eine Mobilfunk-Sendeanlage ("Richter nennt Sender unschädlich", BZ vom 8. März) beschäftigt viele Leser.
"Nicht in unserem Namen!"
Das Urteil der Richter des Landgerichts Freiburg, das der T-Mobile das Recht gibt, auf dem Dach eines Hauses, 5 Meter über dem Bett eines bettlägerigen, schwer herzkranken Mannes einen Mobilfunkmast zu ...