BLICK INS ELSASS
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Eine neue lokale Steuer verärgert alle, die im Freien Werbung machen möchten: Seit dem 1. Januar müssen Einzelhändler, Wirte oder Kinobetreiber bezahlen, wenn ihre Werbeflächen größer sind als sieben Quadratmeter. Dazu zählt auch das Schild mit dem Firmennamen. Die Unternehmer, die gerade eben erst von der Gewerbesteuer befreit wurden, sehen sich nun gefoppt: Eine Abgabe werde nur durch eine andere ersetzt, klagen sie. Weil sie bereits bezahlen, wenn sie öffentlichen Raum in ...