Bisher kein Hinweis auf ein Bordell

Kleinfeldele 24: Elisabeth Heck stellt Strafanträge gegen Stadt und Hauseigentümer wegen Förderung illegaler Prostitution.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

MÜLLHEIM. Die Frage, ob im Kleinfeldele, Haus Nr. 24, ein Bordell geführt wird, ist noch immer nicht abschließend beurteilt. Die Freiburger Staatsanwaltschaft gibt aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte. Derweil gibt Altstadträtin Elisabeth Heck keine Ruhe. Sie hat den Hauseigentümer wegen Förderung illegaler Prostitution, die Stadt wegen Begünstigung und beide wegen Strafvereitelung angezeigt.

Der Stadt wirft die Altstadträtin Untätigkeit vor. Sie selbst hat im Oktober 2003 dem für Gewerberecht zuständigen Mann im Rathaus den Fall des "Studio absolu" vorgetragen. Tatsache aber sei, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel