Birken dürfen bleiben
Ordnungsgemäß angepflanzte Bäume müssen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Nachbarn viel Arbeit bereiten.
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KARLSRUHE. Grundstückseigentümer müssen Birken auf dem Nachbargrundstück dulden, auch wenn deren Pollen, Blüten und Laub herübergeweht werden. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Entscheidend ist, dass ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten ist.
Konkret ging es um drei Birken in Heimsheim bei Stuttgart. Sie stehen im Garten eines Einfamilienhauses und sind inzwischen mehr als 18 Meter hoch. Nebenan wohnt die ...