Biogasanlage darf ans Netz
Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt Kreisbaurechtsamt und Landwirt Martin Reitter Recht.
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SCHWANAU-OTTENHEIM. Der Ottenheimer Landwirt Martin Reitter darf seine Biogasanlage zu Ende bauen und auch in Betrieb nehmen. Das entschied Ende vergangener Woche der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Gerichtshof hielt die Beschwerde des Landratsamtes Ortenaukreis – Genehmigungsbehörde der Anlage – und des Antragstellers für rechtens. Sie hatten gegen den im Eilverfahren verhängten Baustopp durch das Verwaltungsgericht Freiburg Beschwerde eingelegt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof war am Donnerstagabend per Fax Alexander Simon zugestellt worden. Der Freiburger ...