Wegen eines geringeren Fahrzeugaufkommens fällt die Ortsdurchfahrt (L 134) bei der der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Binzen aus der Kartierung heraus. Die Zahl der von Verkehrslärm Betroffenen steigt aber.
Kommunen, auf deren Gemarkung Straßen mit einem Aufkommen von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag liegen, sind laut der Umgebungslärmrichtlinie der EU dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben. In Binzen steht derzeit eine neue Aktualisierungsrunde an. Die neuen Zahlen für ...