Amtsgericht Freiburg
Bewährungsstrafe für Buchhalterin, die 372000 Euro veruntreut hat
Eine spielsüchtige 55-Jährige bringt eine kleine Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten - und erhält als Strafe zwei Jahre auf Bewährung.
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Die kleine Internetfirma ihres Arbeitgebers hat eine 55-jährige Buchhalterin fast in den Ruin getrieben: Zwischen 2007 und 2014 hat sie 372 000 Euro veruntreut. Am Donnerstag ist die geständige Angeklagte, die krankhaft spielsüchtig war, vom Amtsgericht in Freiburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Urteil hat das Gericht allerdings nur einen Schaden von rund 226 000 Euro zu Grunde legen können, weil die von der Angeklagten ebenfalls eingeräumten Taten zwischen Januar 2007 und April 2009 als verjährt gelten. Wie genau es ihr ...