Account/Login

Betreutes Wohnen auch nach dem Tod

Die AWO fordert in ihren Wohnanlagen auch nach dem Tod eines Menschen von dessen Angehörigen eine Betreuungspauschale.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Claudia J. ist fassungslos. Bis zum 31. Dezember soll sie als Rechtsnachfolgerin ihrer Mitte September gestorbenen Mutter die Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung in der Seniorenwohnanlage der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Merzhausen bezahlen und ebenso eine Pauschale, die ihre Mutter laut Mietvertrag für soziale Dienste vereinbart hatte.

"Sie ist doch tot und kann das alles gar nicht mehr in Anspruch nehmen", sagt Claudia J.. Das stimmt, und dennoch stellt die AWO ihre Forderung zu Recht. "Die Bewohner unserer Einrichtungen schließen mit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel