Betreutes Wohnen auch nach dem Tod
Die AWO fordert in ihren Wohnanlagen auch nach dem Tod eines Menschen von dessen Angehörigen eine Betreuungspauschale.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Claudia J. ist fassungslos. Bis zum 31. Dezember soll sie als Rechtsnachfolgerin ihrer Mitte September gestorbenen Mutter die Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung in der Seniorenwohnanlage der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Merzhausen bezahlen und ebenso eine Pauschale, die ihre Mutter laut Mietvertrag für soziale Dienste vereinbart hatte.
"Sie ist doch tot und kann das alles gar nicht mehr in Anspruch nehmen", sagt Claudia J.. Das stimmt, und dennoch stellt die AWO ihre Forderung zu Recht. "Die Bewohner unserer Einrichtungen schließen mit ...