Bestellung ums 50-fache aufgerundet
Vertrag zwar für nichtig erklärt / Betrügerischer Handelsvertreter kam aber mit Freispruch davon.
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WEIL AM RHEIN (ka). Angeklagt wegen Betrugs stand ein Handelsvertreter vor dem Amtsgericht Lörrach. Tatort des Vergehens war eine Gastwirtschaft in Weil, Geschädigter deren türkischer Wirt.
Nein, Zechprellerei hatte der Angeklagte nicht begangen und auch nicht mit Falschgeld bezahlt. Vielmehr hatte er den Wirt nur davon überzeugt, dass ...