Versicherung

Bescheid von Pflege- oder Krankenkasse: So widersprechen Sie

Die Pflegekasse hat den Pflegegrad abgelehnt? Die Krankenkasse will den beantragten Rollstuhl nicht bezahlen? Dagegen kann man Widerspruch einlegen. Bei der Frist hat sich eine kleine Sache geändert.  

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Nicht mit jeder Entscheidung, die die Kranken- oder Pflegekasse trifft, sind Versicherte einverstanden. Vielleicht hatte man sich einen höheren Pflegegrad erhofft. Oder war sicher, dass die ...

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Schlagworte: Verena Querling

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