Beschäftigte im Sportverein brauchen nur den Antigen-Test
Der Landessportverband informiert über wichtige Änderungen der Corona-Verordnung in der Warnstufe. Beschäftigte im Sportverein etwa brauchen jetzt doch nur den Antigen-Test.
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Der Landessportverband Baden-Württemberg hat am Freitag über zwei wichtige Änderungen der Corona-Verordnung während der Zeit der Warnstufe informiert. Zum einen habe das Land die Regelung für Beschäftigte im Sportverein überarbeitet, hieß es. Dazu gehörten etwa Trainer und Hausmeister (Haupt- und Ehrenamtliche). Wer weder geimpft noch genesen sei, benötige nun auch in der Warnstufe keinen teuren PCR-Test. Ein tagesaktueller Antigen-Test genüge. Einen Test im Verein müsse eine volljährige Person überwachen.
Zum anderen, so der Landessportverband, habe das Stuttgarter Kultusministerium auch die Regelung für den Ligenbetrieb und Wettkampfserien gelockert. Für teilnehmende Sportlerinnen und Sportler "sowie ...