Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Klinikarzt erhält vor dem Europäischen Gerichtshof Recht / Verbände rechnen mit zusätzlichem Bedarf von bis zu 27 000 Ärzten.
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LUXEMBURG/BERLIN (AFP/dpa). Auf das deutsche Gesundheitswesen kommen mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeit von Klinikärzten neue Belastungen zu: Bereitschaftsdienst muss künftig als Arbeitszeit anerkannt werden. Anders lautende Regelungen in Deutschland verstoßen gegen europäisches Recht, befand das Luxemburger Gericht in seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung. Ärzteverbände begrüßten das Urteil (AZ: C-151/02).
Der EuGH bestätigte in seinem Urteil die Auffassung eines Kieler Arztes, der wie viele andere Klinikärzte in Deutschland zusätzlich zum normalen Dienst ...