Bauherren haben freie Hand
Gemeinderat hebt für die Ortsmitte eine Beschränkung der Wohnungszahl pro Gebäude auf
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BREITNAU. Für den Bebauungsplan Ortsmitte I in Breitnau hat der Gemeinderat die Zahl der maximal festgesetzten Wohnungen von zwei pro Gebäude gestrichen. Damit erweitert sich die Möglichkeit der Aufteilung in Wohnungseigentum. Geblieben ist die Vorschrift, wonach je Wohnung 1,5 Stellplätze nachzuweisen sind.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Antrag von Reinhard Lickert und Roman Müller. Darin fordern sie eine Änderung des Bebauungsplans Ortsmitte I hinsichtlich der Zahl der ...