Barrierefreiheit, egal ob mit Förderung oder ohne
Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen soll 2025 fortgesetzt werden. Dabei legen die Antragsteller der BVT Wert darauf, dass die gegebenenfalls auch ohne Förderung erfolgt und vor allen dort, wo es am sinnvollsten ist.
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"Es war und ist unsere Absicht, Jahr für Jahr einen kleineren Betrag für den Umbau der Haltestellen einzusetzen", betonte Wieske das Anliegen seiner Fraktion. Zumal diesbezüglich Teningen gefühlt deutlichen Nachholbedarf habe. Zu diesem Schluss kommt er, weil er dienstlich häufig auf den Straßen des Landkreises unterwegs sei.
Umgebaut worden war 2024 die Haltestelle an der Rohrlache. Dies geschah im Zuge der Sanierung der L 114 und auf Kosten des Regierungspräsidiums. Ebenso wurde der Umbau der Haltestelle im Bereich Post in Teningens Ortsmitte umgesetzt. Die Umbauten der Haltestellen im Bereich Heimbacher Straße in Köndringen scheiterten, so Hagenacker, an den Rahmenbedingungen für eine Förderung. Haltestellen-Mindestlängen und Gehweg-Mindestbreiten hätten dort nicht eingehalten werden können, nur einzelne Haltestellen zu realisieren sei dann an der Bagatellgrenze gescheitert. "Für die Förderung braucht es eine gewisse Summe an Baukosten", so Hagenacker. Er sprach bezüglich der Förderung von einem "Bürokratiemonster".
Es sei ja schön, dass das Regierungspräsidium den Umbau an der Rohrlache bezahlt habe, doch sei es dort wahrscheinlich weniger notwendig, barrierefrei in den Bus zu kommen, als an der Ludwig-Jahn-Halle. Der Umbau sei der BVT wichtig, "egal ob gefördert oder nicht". Zudem gebe es auch umgebaute Haltestellen, wo die baulichen Mindestanforderungen nicht eingehalten wurden, so sein Eindruck. Mit dem Votum des Gemeinderates stehen nun 2025 100.000 Euro zur Verfügung, was Michael Gasser (CDU) kommentierte. "Es ist gut, dass das gemacht wird". Es verwundere ihn nur, wie schnell plötzlich das kommunale Füllhorn geöffnet werde.
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