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Landgericht Tübingen

Bank darf nachträglich keine Negativzinsen einführen

Negativzinsen für private Bankkunden? Nicht bei bestehenden Verträgen, sagt das Landgericht Tübingen. Ein generelles Nein ist das Urteil aber nicht.  

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Änderungen dürfen für Kunden nicht überraschend kommen.
Änderungen dürfen für Kunden nicht überraschend kommen.
Eine Bank darf ihren Kunden bei schon bestehenden Verträgen nicht einfach nachträglich Negativzinsen aufbürden. Das hat das Landgericht Tübingen am Freitag entschieden. Entsprechende Klauseln verstießen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regeln. Zugleich deuten die Richter in ...

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