Kriminalität

Baggerfahrt: Trennung kurz vor der Tat

Die Zerstörungsfahrt mit einem Bagger durch den Norden Baden-Württembergs wirft weiter Fragen auf. Nach neuen Erkenntnissen hatte der erschossene Fahrer nicht nur berufliche Probleme.  

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Persönliche Motive stehen wohl hinter der Zerstörungsfahrt. Foto: Marius Bulling/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Grünsfeld/Tauberbischofsheim (dpa) - Der Mann, der mit einem Bagger Chaos und Zerstörung im Nordosten Baden-Württembergs anrichtete, steckte neuen Erkenntnissen zufolge auch privat in Schwierigkeiten. Zwei bis drei Monate vor der Tat sei es zur Trennung von seiner Ehefrau gekommen, bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Seitdem habe der Mann auch nicht länger in der gemeinsamen Wohnung gelebt. Der 38-Jährige sei Vater von vier Kindern gewesen. Von wem die Trennung ausging, konnte der Sprecher nicht sagen.

Der 38-Jährige hatte am Silvesternachmittag in der kleinen fränkischen Stadt Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) mit einem Bagger Fahrzeuge und Gebäude gerammt und mehrere Polizisten bei einer rund einstündigen Verfolgungsjagd verletzt. Der Mann wütete auf dem Gelände einer Baufirma in Grünsfeld, bei der er gearbeitet hatte, und bei einem Autohaus im nahe gelegenen Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört. Der Mann war nach der Zerstörungsfahrt mit dem Bagger von der Polizei erschossen worden.

Streit ums Geld

Es habe immer wieder Streit zwischen dem Mann und seinem alten Arbeitgeber gegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Baggerfahrer habe Ende Januar 2023 bei dem Unternehmen gekündigt. Danach sei er als Baggerfahrer an verschiedenen Orten tätig gewesen, etwa in Görlitz, Göppingen und Beimerstetten. 

Auch nach der Kündigung sei es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden Männern gekommen. Dabei ging es auch ums Geld: Ein Arbeitsgericht hatte dem Baggerfahrer laut Staatsanwaltschaft zugesprochen, dass sein früherer Chef ihm ausstehenden Lohn zahlen muss. 

Nach Angaben des geschädigten Unternehmers bestand ein Zutrittsverbot zur Firma für den Mann, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein formelles Annäherungsverbot sei den Ermittlern aber nicht bekannt. 

Der Sachschaden, der durch die Baggerfahrt entstand, sei relativ hoch, könne aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, so der Sprecher. Teilweise seien die verletzten Polizisten weiter dienstunfähig.

© dpa‍-infocom, dpa:250107‍-930‍-336686/1

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