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Bäche als Lebensraum

EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass Fließgewässer ökologisch in gutem Zustand sind.  

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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Wasser macht vor Grenzen nicht Halt, weder vor Länder- noch vor Gemarkungsgrenzen. Deshalb stellt die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Gewässerschutz seit Dezember 2000 europaweit auf eine einheitliche Grundlage und formuliert ein konkretes Ziel: Bis zum Jahr 2015 müssen alle Bäche, Flüsse, Seen und Küstengewässer und auch die Grundwasservorräte "einen guten ökologischen Zustand" erreicht haben.

Auf einer Strecke von 230 Metern hat das die Gemeinde Stegen mit dem Eschbach bereits erreicht. Einem Gewässerentwicklungsplan aus dem Rheinfeldener Büro für Ingenieurbiologie Stefan Värsemann folgend hat sie das einst kanalisierte Bachbett von der Einfahrt zur Gemeindehalle ihres ...

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