Baden-Württemberg muss neu festlegen, wie lang ein Rettungswagen brauchen darf
Aus der Hilfsfrist folgt, wie viele Rettungswachen und -fahrzeuge bereit stehen müssen. Ein Urteil fordert die Landesregierung auf, diese neu zu regeln. Ob am Ende eine Verbesserung steht, ist offen.
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Bei einem Unfall oder bei einem Herzinfarkt ruft man über die Notfallnummer 112 den Rettungswagen. Bei Bedarf kann auch gleich ein Notarzt angefordert werden. Doch wie schell müssen die Fahrzeuge am Einsatzort eintreffen? Die Hilfsfrist ist der entscheidende Wert, mit der die Politik die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes steuert. Sind es 10, 12 oder gar 15 Minuten? Je kürzer die Hilfsfrist, umso ...