Justizministerkonferenz
Autobauer sollen der Polizei künftig beim Abhören helfen
Die besseren Alarmanlagen machen es Autodieben immer schwerer. Aber auch Ermittler haben es schwer, zum Beispiel zum Verwanzen ins Innere der Fahrzeuge zu gelangen. Jetzt sollen Autohersteller helfen.
dpa
Do, 28. Nov 2024, 15:42 Uhr
Baden-Württemberg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart/Berlin (dpa) - Autohersteller sollen nach dem Willen der Justizministerkonferenz zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder -Codes an die Polizei verpflichtet werden, damit mutmaßliche Schwerkriminelle in ihren Fahrzeugen besser abgehört werden können. Die Justizressorts der Länder stimmten in Berlin einer entsprechenden Beschlussvorlage aus Baden-Württemberg zu, wie ein Sprecher der Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) sagte.
Die Polizei darf Verdächtige innerhalb eines Autos abhören, wenn es dazu zum Beispiel eine richterliche Anordnung gibt. Es werde für den Staat aber immer schwerer, Autos zu verwanzen, weil die Systeme zum Diebstahlschutz wie etwa von Türverriegelungen besser würden, argumentiert die CDU-Politikerin. Um die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen, ließ sie bei der Justizministerkonferenz erfolgreich über eine Vorlage mit dem Titel "Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung" abstimmen. Darin heißt es unter anderem: "Im Hinblick auf das Erfordernis einer effektiven Strafverfolgung darf die Durchführung rechtlich zulässiger Maßnahmen nicht an faktischen Gegebenheiten scheitern."
Regelung sollte gesetzlich verankert werden
Nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums soll das Bundesjustizministerium die Empfehlung prüfen und gegebenenfalls einen Regelungsvorschlag ausarbeiten, der dann dem Bundeskabinett vorgelegt wird.
"Diebstahlprävention ist ohne Zweifel sehr wichtig, darf aber im Ergebnis kein Hemmnis bei der Strafverfolgung von schweren Straftaten sein", argumentierte Gentges nach der Entscheidung der Justizressorts. Verdeckte Ermittlungsarbeit sei vor allem im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität, aber auch bei der Terrorabwehr notwendig. "Die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern funktionierte und funktioniert in vielen Fällen gut", sagte Gentges. Mit der Initiative der Länder solle diese Kooperation für die Strafverfolgungsbehörden und die Automobilhersteller gesetzlich verankert werden.
Offene Gespräche im Fahrzeuginneren
Aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin wird es zunehmend spielentscheidend, das Innere eines Autos zu überwachen. Von dort aus würden Gespräche von Verdächtigen nicht nur unverschlüsselt ausgeleitet, sie würden auch relativ offen geführt. Außerdem sei es hilfreich, Bewegungsdaten der Autos über GPS-Systeme zu erheben.
"Die Notwendigkeit der Ortung eines Zielfahrzeugs oder einer Innenraumüberwachung ist somit bei realistischer Einschätzung in einer Vielzahl von verdeckt geführten Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität sowie des Staatsschutzes grundsätzlich gegeben", heißt es in der Begründung Baden-Württembergs. Über diesen erläuternden Zusatz haben die Ländervertreterinnen und -vertreter in Berlin aber nicht abgestimmt.
Etwa jedes dritte Auto hat eine Alarmanlage oder ein Warnsystem
Nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums ist etwa jedes dritte Fahrzeug mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet, Tendenz steigend. "Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar", heißt es in dem zusätzlichen Stuttgarter Papier.
Gesetzlich verpflichtet werden können die Hersteller bislang jedoch nicht. Es sei aber "nicht hinnehmbar, bei derart elementaren Ermittlungsinstrumenten auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft der Kfz-Hersteller angewiesen zu sein", argumentiert Gentges. Nach den jüngsten Erfahrungen sei dieses Entgegenkommen auch nicht verlässlich einzuschätzen.
© dpa-infocom, dpa:241128-930-302107/2
Kommentare
Kommentarbereich ist geschlossen.