Ausweg gesucht

Am 22. April verhandeln Vertreter der Schweiz und Deutschlands in Basel erneut über den Fluglärm-Staatsvertrag.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer hat Vorfahrt? Ein Flugzeug der Swi...engen an einem Vorfahrtsschild vorbei.  | Foto: DPA
Wer hat Vorfahrt? Ein Flugzeug der Swiss fliegt bei Hohentengen an einem Vorfahrtsschild vorbei. Foto: DPA

WALDSHUT/BERLIN (pk). In den Streit um den Anflug auf den Zürcher Flughafen kommt ein klein wenig Bewegung. Am 22. April treffen sich Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im Bundesverkehrsministerium, und Peter Müller, Direktor des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt, in Basel zu einem Arbeitsgespräch. Zur Vorbereitung hat Reichle Vertreter des Landes, die betroffenen Landräte, Bürgermeister und Bürgerinitiativen am 16. April zu einem Gespräch nach Bonn eingeladen.

Bei dem Arbeitstreffen in Basel sollen noch offene Fragen des Staatsvertrags mit der Schweiz erörtert und geklärt werden, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Montag.Die enge Einbindung des Landes und der Region sei und bleibe ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel