Kommentar
Ausnahmen vom Mindestlohn können sinnvoll sein - nicht nur für Flüchtlinge
Populisten behaupten ohne Argumente, Flüchtlinge würden mehr gefördert als Einheimische. Man sollte ihnen keine Argumente liefern. Ausnahmen vom Mindestlohn sollten daher nicht speziell für Flüchtlinge gelten, findet Ronny Gert Bürckholdt.
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8,84 Euro pro Stunde sind seit Jahresbeginn das Mindeste – der Mindestlohn gilt fast flächendeckend. Ausnahmen gibt’s nur für Lehrlinge, Pflichtpraktikanten und Ex-Langzeitarbeitslose. Die Regierung erwägt nun, die Entlohnung von Flüchtlingen unter Mindestlohn zuzulassen, während diese mit Qualifizierungen fit gemacht werden für den Arbeitsmarkt. Wenn man das für nötig hält – warum dann nur für Flüchtlinge?
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