Auf die Klasse kommt es an
BZ-SERIE: Ist der Feuerlöscher in Eigenheimen Pflicht? Wichtig: regelmäßige Pfüfung.
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FREIBURG. Das Eigenheim steht, es ist bestens versichert: gegen Sturm- und Hagelschäden, Einbruch und Feuer. Doch wenn es wirklich einmal brennt, ist oftmals nicht mal ein Feuerlöscher im Haus. Ist er aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen in Ein- und Mehrfamilienhäusern Pflicht?
"In der Landesbauordnung steht nichts davon, dass der Eigentümer oder der Mieter dazu verpflichtet ist, einen Feuerlöscher im Haus bereitzuhalten", weiß Berthold Hauser, städtischer ...