Auf die Klasse kommt es an

BZ-SERIE: Ist der Feuerlöscher in Eigenheimen Pflicht? Wichtig: regelmäßige Pfüfung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Das Eigenheim steht, es ist bestens versichert: gegen Sturm- und Hagelschäden, Einbruch und Feuer. Doch wenn es wirklich einmal brennt, ist oftmals nicht mal ein Feuerlöscher im Haus. Ist er aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen in Ein- und Mehrfamilienhäusern Pflicht?

"In der Landesbauordnung steht nichts davon, dass der Eigentümer oder der Mieter dazu verpflichtet ist, einen Feuerlöscher im Haus bereitzuhalten", weiß Berthold Hauser, städtischer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel