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Die Bundesregierung hat Datenschutzbedenken bei Namen an Klingelschildern zurückgewiesen. "Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag. Ähnlich äußerten sich Grüne und SPD. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte eine Klarstellung des Bundes gefordert, nachdem ein Fall aus Wien für Aufregung gesorgt hatte. Dort müssen nach einer Mieterbeschwerde an den Klingelschildern städtischer Wohnungen die Namensschilder entfernt werden. Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen sei "weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen", stellte Voßhoff klar. Deshalb falle es in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
In Wien hatte sich ein Mieter bei seinem Vermieter über den Namen an seinem Klingelschild beschwert und sich auf die DSGVO berufen. Er bekam Recht, woraufhin an allen 2000 sogenannten Gemeindebauten in der österreichischen Hauptstadt die Namen der Mieter durch Nummern ersetzt werden sollen. Betroffen sind über 200 000 Wohnungen. Wer seinen Namen weiter auf dem Klingelschild lesen will, müsste ihn künftig selbst anbringen, hieß es.
Schlagworte:Andrea Voßhoff