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Asbest bleibt eine Gefahr

Weiterverwendung und -verkauf verboten / Eindringliche Warnung des Landratsamtes.  

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Nur etwas für Profis: Arbeiter in Schu...om Dach eines alten Garagenkomplexes.   | Foto: dpa
Nur etwas für Profis: Arbeiter in Schutzanzügen und mit Luftfiltern über Mund und Nase entfernen Asbestplatten vom Dach eines alten Garagenkomplexes. Foto: dpa

ORTENAU. Asbest galt lange als ideales Isolier- und Brandschutzmaterial und wurde im Baugewerbe gerne eingesetzt, ehe Herstellung und Wiederverwendung im Jahr 1992 verboten wurden. Doch immer noch finden sich in vielen älteren Gebäuden asbesthaltige Materialien: auf dem Dach, in den Fassaden, in Fußböden, an Heizungsanlagen oder in Kabelkanälen. Und auch heute noch wird Asbest weitergegeben und weiterverwendet. Das Landratsamt warnt davor: Dies sei illegal.

Julia Morelle ist Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Landratsamtes und also solche zuständig für die Einhaltung der Asbest-Entsorgungsvorschriften. Ihre ...

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