Abschaltung der Antifa-Website: Die juristischen Hintergründe

Am Dienstag wurde die Website der Autonomen Antifa Freiburg vom Berliner Provider für einige Zeit vom Netz genommen, nachdem die Polizei Freiburg ihn wegen möglicher strafrechtlich relevanter Inhalte kontaktiert hatte. Was ist da genau passiert, und wie ist das juristisch zu bewerten? Claudia hat die juristischen Fakten für Euch zusammengefasst und bei Polizei, Provider und Staatsanwaltschaft nachgefragt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
  
Was hat die Antifa gemacht?
Die Antifa rief auf ihrer Internetseite dazu auf, vermummt zu einer Versammlung zu erscheinen: „Kommt alle, kommt vermummt.“ Außerdem bezeichnete sie den Freiburger Polizeidirektor Heiner Amann als „verhassten Bullenchef“.
Wie hat die Polizei reagiert?
„Es ist nur ein Hinweis an den Provider erfolgt, dass hier Straftatbestände verwirklicht sein könnten“, sagt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel